1. April 2025 – KLONOVSKY (2025)
Wie gesagt: Es heißt nicht mehr April, April, sondern Merz,Merz.
Die Nachricht des Tages ist natürlich die juristische Ausschaltung der französischen Oppositionschefin und aussichtsreichen Kandidatin auf das Präsidentenamt wegen eines, jetzt wird’s heikel mit der Wortwahl, im Parlamentsbetrieb üblichen und deshalb eigentlich Bagatelldeliktes. Im alten Preußen hätte man das anders gesehen, ich weiß, doch angesichts der allgemeinen Korruption, Steuergeldverschwendung und Selbstbedienung der politischen Klasse fällt es schwer, aus diesem Urteil etwas anderes als Machtpolitik (und Machtzynismus) gegenüber der Opposition zu lesen. Zumal angesichts der Schwere der Tat die Strafe – elektronische Fußfessel, Verlust des passiven Wahlrechts – maßlos ist. Man muss eben zugleich schauen, wer alles nicht wegen Veruntreuung von Steuergeld verurteilt wird. Ein beliebiges Beispiel.
Jeder Abgeordnete im Bundes- oder Landtag oder im EU-Parlament verfügt über ein fixes monatliches Budget, um seine Mitarbeiter zu bezahlen; ein MdB etwa über 25.000 Euro. TE schreibt: „Diese Mitarbeiter dienen zwar dem Abgeordneten. Er sucht sie auch aus. Doch offiziell sind sie bei dem jeweiligen Parlament angestellt. Die Arbeit für die Partei ist ihnen daher verboten. Eigentlich. Doch kaum ein Gesetz wird öfter und offener umgangen als dieses. Es sei denn, es handelt sich um einen aussichtsreichen konservativen Oppositionsführer. Dann greifen auch solche Gesetze. In zwei von 27 EU-Ländern ist es aussichtsreichen Oppositionsführern bereits verboten, zur Wahl anzutreten. Tendenz steigend. CDU, CSU und SPD bereiten unter dem Vorwand der ‚Volksverhetzung’ ähnliches für Deutschland vor. Handelt es sich um linke Politiker, sind die gleichen Vorwürfe kein Problem.”
Gerade in den höheren Rängen der EUdSSR gelten doppelte Maßstäbe.
Im Falle von Madame Le Pen war aber die Gefahr ganz besonders im Verzug.
Pikant ist auch, wer das Urteil vorbereitete, von wegen Vetternwirtschaft, Gewaltenteilung und vor allem Unsererdemokratie, deren Werte wir gegen Russland demnächst mit Raketen, Panzern und in der Etappe agierenden Flintenweibern verteidigen werden.
Zu deutsch: „Vor drei Tagen entschied der Verfassungsrat, dass das Verbot der Präsidentschaftskandidatur Le Pens nach einem Schuldspruch in erster Instanz (anstatt nach einem rechtskräftigen Urteil) verfassungsmäßig sei. Der Präsident des Verfassungsgerichts ist einer von Macrons wichtigsten Verbündeten und ehemaliger Parteivorsitzender. Richard Ferrand trat am 8. März dieses Jahres sein Amt als Präsident des Verfassungsrats an, nachdem er von Macron ernannt worden war. Er war von 2016 bis 2017 Generalsekretär von Macrons LREM-Partei und später Vorsitzender der LREM-Fraktion sowie von 2018 bis 2022 Parlamentspräsident. Er gehörte bis 2022 dem Vorstand der LREM (dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Partei) an und war bis vor vier Monaten Mitglied der LREM-Partei. In einem Interview mit ‚Le Figaro’ im Jahr 2023 forderte er eine Änderung der französischen Verfassung, die Macron eine dritte Amtszeit ermöglichenwürde.”
Die Franzosen haben auch ihren Harbarth, der das Recht nach dem Belieben der Regierung biegt. Bricht? Beugt.
Sie tun es ganzoffen.
Applaus bekommen die linksrheinischen Oppositionsexorzisten aus dem rechtsrheinischen Wahrheitsfunk.
Hart sei das Urteil deshalb, schreibt die in den Kaderschmiedefeuern des WDR haltungsgestählte Maid, „weil die Richterin in ihrer Begründung davon ausgeht, dass die Gefahr einer Wiederholungstat besteht. Sie traut Marine Le Pen, der Favoritin für die nächsten Präsidentschaftswahlen, zu, rückfällig zu werden und auch auf nationaler Ebene, erneut ein System der Veruntreuung zu etablieren.”
Wo doch gerade für die Systeme der Veruntreuung längst gilt: Keine nationalen Alleingänge! Die EU hat immer Vorrang!
„Wenn das Urteil gegen Frau Le Pen eine ‚Linke’ oder gar eine ‚Muslimin’ betroffen hätte, hätten bereits in der vergangenen Nacht Städte (allen voran Paris) gebrannt, und die Richter wären bereits an einem sicheren Ort, weil tatsächliche Gefahr für Leib und Leben bestünde. Einfacher ausgedrückt: Das Urteil wäre dann einfach nicht ergangen”, schreibt Leser ***. „Das Urteil deckt eine gravierende Schwäche der ‚Rechten’ auf, die vermutlich in der ‚Intellektualität’ bzw. ‚Individualität’ konservativer Menschen begründet liegt. Es liegt ihnen fern, in der Masse aufzugehen und mitzujohlen. Das ehrt sie, ist aber gleichzeitig die Achillesferse. Es ist im Übrigen ein Beleg dafür, dass Hitler ziemlich ‚links’ war, denn seine SA erfüllte alle Kriterien, die wir von der ‚Antifa’ kennen: jung, dumm und aggressiv. Die anderen ‚Linken’ in Weimar hatten auch ihre Sturmtruppen (Rotfrontkämpferbund-KPD, Reichsbanner-SPD). Die ‚Bismarckjugend’ der Deutschnationalen Volkspartei spielte hingegen nur eine sehr untergeordnete Rolle. Auch die AfD-Jugend spielt in den Auseinandersetzungen ‚im öffentlichen Raum’ keine Rolle. Die Junge Freiheit erlaubt sich heute einen makabren Aprilscherz, aber wenn es so käme, oder wenn das AfD-Verbot käme – die AfD hätte dem nichts entgegenzusetzen. Ich weiß nicht, wie viele AfD-Politiker sich dessen bewußt sind.
Bleibt als Frage: Warum haben rechte Parteien keine Anziehungskraft auf junge, dumme und aggressive Jugendliche? Ob man sie mag oder nicht – ohne diese bleibt man vom Wohlwollen der herrschenden Elite abhängig, und diese erkennt derzeit zunehmend, dass man viel weniger Rücksicht nehmen muß, als man vorher dachte. Und leider haben sie recht. Die Situation ist sehr fragil, sehr volatil und damit brandgefährlich für dieAfD.”